Bushidos Weg auf den Index

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Höchst umstritten ist heute der Rapper Bushido, dessen Lieder seit Jahren regelmäßig auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aufgelistet werden, wegen ihrer Frauen- und Schwulenfeindlichkeit und der verherrlichenden Darstellung von Sex, Vergewaltigung, Mord, Gewalt, Alkohol- und Drogenkonsum. In seinem in 2013 veröffentlichtem Lied „Stress ohne Grund“ provozierte Bushido mit Mord- und Gewaltfantasien gegenüber Politikern und Promis. Der Rapper wurde deswegen sogar wegen Volksverhetzung und Beleidigung angeklagt. Doch der Strafantrag wurde von dem Land- und Amtsgericht abgewiesen. Allerdings bleibt der Song, wie andere Songs und Alben von Bushido auch, auf dem Index der Bundesprüfstelle, was bedeutet, dass die CDs Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich sein dürfen und Erwachsene sie nur gegen Vorlage ihres Ausweises im Laden kaufen können. Wird gegen diese Auflage verstoßen, drohen Geld- und Freiheitsstrafen. YouTube hat daraus 2013 die Konsequenz gezogen und Bushidos gewaltverherrlichendes Video gesperrt. Dass das online Video-Portal diese Entscheidung getroffen hat zeigt, dass nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Anbieter, die über die entsprechende Macht verfügen, Inhalte zensieren können. Das gilt insbesondere für Internet-Riesen wie Google, Facebook, YouTube usw., die die entsprechenden Mittel haben, die Inhalte auf ihren Plattformen löschen oder unzugänglich machen können.